Kosten

Für meine erbrachten Leistungen gibt es -auch für den außergerichtlichen Bereich die Abrechnung nach vereinbartem Stundensatz- eine Abrechnung nach Pauschalen- und eine Abrechnung nach dem RVG.

Abschlagszahlungen und Ratenzahlungen sind nach Absprache möglich.

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit Beratungshilfe oder PKH in Anspruch zu nehmen.

Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, bitte ich um entsprechende Mitteilung, da auch dort eine Deckungszusage möglich ist.