Schwerpunkt Sozialrecht

Meine Kanzlei ist allgemein ausgerichtet.

Ich vertrete die Mandanten insbesondere bei Streitigkeiten im Sozialrecht, wie KV, RV, UV, Pflegeversicherung, Versorgungsämtern, ALG II (Hartz IV), Sozialhilfe usw. Dadurch sind fachübergreifende Verhandlungen unerläßlich, für die auch z.T. eigene Ausbildungen bestehen.

Seit dem 04.02.2010 hat mir die Rechtsanwaltskammer Frankfurt a.M. das Fortbildungszertifikat für nachgewiesene Fortbildung verliehen.

Weitere Schwerpunkte sind Rechtsgebiete, die mit ausländischen Nationalitäten länderübergreifend auch außerhalb Europas, unabhängig von der Religion, Berührungspunkte haben. Begleitung bei Migration, Aufenthaltsproblemen bzw. freiwilligen Ausreisen, Scheidungen, bei denen unterschiedliche Nationalitäten bestehen, Familiennachzug, Weiterwanderung, „Ehrenmorde“ und Zwangsheirat, Strafrecht, gesundheitliche, frauen- bzw. kinderspezifische Probleme. Auch hier bestehen fachübergreifende Fortbildungen und Netzwerke.